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Grüne beschließen Gesetzentwurf zur Verhinderung industrieller Massentierhaltung
Die Grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetz beschlossen, mit dem Ziel, dem Bau industrieller Massentierhaltung im Außenbereich in Zukunft nicht mehr zuzulassen.Oliver Krischer, Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Düren hierzu: "Wir wollen mit dieser Änderung des Bundesbaugesetzes in Zukunft unterbinden, dass industrielle Massentierhaltungen aufgrund einer Ausnahmeregelung in § 35 Abs. 1 Nr. 4 im Bundesbaugesetz im Außenbereich genehmigt werden können. Diese Regelung war bisher die Rechtsgrundlage für die Genehmigung der allermeisten Anlagen. Wir stellen nun mit dem Gesetzentwurf klar, dass industrielle Mastanlagen im Außenbereich NICHT mehr zulässig sind. Damit schieben wir der Entwicklung einer Riegel vor, dass immer neue und immer größere Mastanlagen irgendwo in der Landschaft errichtet werden, an Orten, wo andere Bauvorhaben niemals genehmigungsfähig wären."
Ein typisches Beispiel hierfür ist die industrielle Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim, die nach dem grünen Gesetzentwurf nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Auch wenn wir Grünen damit diese Anlage nicht mehr verhindern können, würde diese aber für andere noch nicht genehmigte Anlagen im Falle der Annahme des Gesetzes durch den Bundestag gelten.
Nicht nur im Kreis Düren, auch in vielen anderen Regionen Deutschlands, wehren sich die Menschen gegen industrielle Mastanlagen. Der Protest ist parteiübergreifend: So wie im Kreis Düren gibt es vielerorts Beschlüsse von Räten und Kreistagen, das Bundesbaugesetz wie von uns vorgeschlagen zu ändern.
Deshalb hoffen wir Grüne auf breite Unterstützung für unseres Gesetzinitiative, die wir in Kürze in Bundestag einbringen werden.
Dann können auch die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen zeigen, dass sie sich nicht nur vor Ort kritisch äußern, sondern auch im Bundestag etwas dagegen tun









