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BDK in Freiburg

Aus der Fraktion

    • Date: 17 May 2013
    • Das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe und des BUND bestätigt: unsere bisherige Politik ist auf dem richtigen Weg. Grenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Kohlekraftwerke lassen sich rechtssicher einführen.
    • Date: 16 May 2013
    • Mit einem 10-Punkte-Plan war Peter Altmaier vor einem Jahr als Umweltmimister gestartet. Es sollte ein Fahrplan sein. Der Showman Altmaier ist aber inhaltlich bereits in der Sackgasse gelandet. Eine Bilanz.
    • Date: 14 May 2013
    • Erst Nichtstun und dann Streit – nach über drei Jahren können sich Union und FDP weiterhin nicht auf eine gemeinsame Linie zur Einschränkung der Gasförderung mittels Fracking einigen. Damit wird es wohl nichts mehr werden mit einer dringend benötigten Regelung zu Fracking auf Bundesebene.
25. April 2012

Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zu Kapazitätsmechanismen

Das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln (EWI) hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) eine Studie zu Kapazitätsmechanismen vorgestellt. Sie soll Grundlage für die Diskussion um ein mögliches künftiges Strommarktdesign sein.
Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zu Kapazitätsmechanismen

Im Energiemix der Zukunft mit dem forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien werden vorerst neue und effiziente Kraftwerke benötigt, die rasch zu- oder abgeschaltet werden können, wenn etwa der Wind nicht bläst und die Sonne nicht scheint. Daher wird momentan über Marktmodelle diskutiert, die Anreize für die Investition in neue fossile Kraftwerke setzen. Ein vieldiskutiertes Instrument ist dabei die Schaffung von Kapazitätsmärkten, also einer Vergütung für die Bereitstellung von elektrischer Erzeugungsleistung. Im Auftrag der Grün-Roten Landesregierung Baden-Württemberg hat etwa LBD  bereits Anfang dieses Jahres einen ersten Impuls für weitere Überlegungen bezüglich Kapazitätsmechanismen/märkte geschaffen. Auch die grüne Bundestagsfraktion hat vor wenigen Monaten ein Fachgespräch mit Experten zu diesem Thema durchgeführt 

EWI empfiehlt Versorgungssicherheitsverträge

Nun hat auch das BMWi nachgelegt, indem es die von ihr in Auftrag gegebene EWI-Studie vorgestellt hat. Das EWI kommt dabei zum Ergebnis, dass Versorgungssicherheitsverträge geeignete Instrumente für Kapazitätsmechanismen sind. Das untersuchte Alternativmodell ‚Strategische Reserve‘ ist aus Sicht vom EWI weniger geeignet, ausreichend und zugleich preisgünstig Erzeugungskapazitäten im Falle von Stromengpässen zur Verfügung zu stellen. Beide Modelle haben gemeinsam, dass es eine zentrale Stelle wie etwa die Bundesnetzagentur (BNetzA) geben muss, die das anzustrebende Niveau an Versorgungssicherheit vorgibt. Doch die EWI-Studie weist auch Mängel auf. So spielen in den Berechnungen für Kapazitäten Technologien wie Speicher, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Demand-Side-Management (DSM) nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Die Studie beschränkt sich zudem auf das Zurückgreifen von bestehenden konventionellen Kraftwerken. Somit besteht die Gefahr, dass bereits abgeschriebene Kraftwerke die Prämie erhalten. Andere Gutachten, wie etwa das LBD-Gutachten setzen sich lediglich für eine Förderung von Neubauten ein, was sinnvoller erscheint.

Modellannahmen

Zunächst wurde in der Studie eine Simulation des Strommarktes für die Jahre 2020 bis 2030 durchgeführt. Dabei war eine Anforderung, dass die Stromversorgung zu 99 Prozent mit nationalen Kapazitäten gewährleistet werden muss, also Deutschland faktisch keinen Strom aus dem Ausland importiert. Um dies zu gewährleisten, müssten bis 2030 insgesamt 44,5 GW Gaskraftwerkskapazitäten zugebaut werden. 29 GW sollen dabei durch Gasturbinen gedeckt werden. Weitere 6,7 GW sollen durch Braunkohlekraftwerke mit CCS-Technologie zur Abscheidung, Transport und Verpressung von CO2 in den Boden gedeckt werden. Da diese Kraftwerke im EWI-Modell im Jahr 2030 lediglich 136 Jahresvolllaststunden erreichen, wären etwa die Gasturbinen ohne staatliche Subventionen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Auch die Möglichkeit, die Stromnachfrage bei Lastspitzen in lastschwächere Zeiten zu verschieben – etwa durch Demand-Side-Management (DSM) – wird als begrenzt angesehen. Ein solcher Markt, der nur auf Angebot und Nachfrage basiert (Energy-Only-Markt), kann die Versorgungssicherheit in Deutschland nach Ansicht von EWI nicht gewährleisten. Genau an dieser Stelle sollen Kapazitätsmechanismen greifen, bei denen der Kraftwerksbetreiber nicht die erzeugte Energie, sondern die Bereitstellung seines Kraftwerks bei einem drohenden Stromengpass vergütet bekommt.

Das Modell ‚Versorgungssicherheitsverträge‘

Das EWI präferiert den Aufbau eines Systems mit Versorgungssicherheitsverträgen, wo Kraftwerksbetreiber über eine Auktion vertraglich zugesicherte Kraftwerkskapazitäten als Reservekapazitäten zur Verfügung stellen, die bei einem Stromengpass abgerufen werden können. Dabei kann es sich um Neubauprojekte wie auch Bestandsanlagen handeln, wo die Betreiber eine Prämie von einer staatlichen Stelle erhalten. Dazu wird ein Preis festgelegt, bei dem der Kraftwerksbetreiber mit seinem vertraglich zugesicherten Kraftwerk einspringt, wenn ein Stromnetzengpass herrscht. Der Vorteil dabei ist, dass kein Eingriff in den normalen Stromhandelsmarkt erfolgt, da der Spotmarktpreis auch über den Ausübungspreis steigen kann. Die Betreiber der Reservekraftwerke erhalten zudem nicht mehr als den Ausgleichpreis und haben folgedessen auch kein Interesse Kraftwerkskapazitäten zurückzuhalten, um den Preis hochzutreiben. Dadurch ist der Anreiz der Stromerzeuger, durch Mengenzurückhaltung die Preise zu erhöhen, stark reduziert. Als Manko von Versorgungssicherheitsverträgen gilt jedoch die aufwendige und bürokratische Einführung.

Das Modell ‚Strategische Reserve‘

Von der Einführung einer strategischen Reserve rät das EWI hingegen ab. Bei diesem Modell werden neue Kraftwerke – in der Regel Gasturbinen – in die strategische Reserve eingestellt. Somit wird faktisch ein zweiter Kraftwerkspark aufgebaut. Er kommt erst zum Einsatz, wenn ein bestimmter Preis überschritten wird, der vorher von einer staatlichen Stelle wie etwa der BNetzA festgelegt wird. Für das Vorhalten dieser Reservekapazitäten erhalten die Betreiber eine entsprechende Summe, unabhängig ob das Kraftwerk hochgefahren wird oder nicht. Der Nachteil dieses Modells ist, dass es in Situationen hoher Nachfrage zu überhöhten Preisen kommen könnte, weil einige Anlagen dem Markt entzogen wurden, um der Reserve zur Verfügung zu stehen. Dies würde zukünftig zwangsläufig zu höheren Preisen führen.

Fazit

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) Kapazitätsmärkte in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit noch als „gefährlich“ bezeichnete, hat sein Haus nun durch die EWI-Studie eine weitere Diskussionsgrundlage für das sich aufgrund des Atomausstiegs und des rasanten Ausbaus der Erneuerbaren Energien verändernden Energiemarktes geschaffen.

Die Studie zeigt richtig auf, dass durch die Umstellung auf Erneuerbare Energien die Schaffung einer Sekundärstruktur im Energiemarkt geschaffen werden muss, um zeitweise auftretende Erzeugungsschwankungen aufzufangen. Der Markt setzt dabei aktuell zu geringe Impulse für die Errichtung dieser Sekundärstruktur. Kapazitätsmechanismen können dabei ein erster konkreter Vorschlag sein, wie der Markt weiterentwickelt und ein Wettbewerb der Technologien zur Kapazitätsausweitung ausgelöst werden kann. Diese Mindestkapazitäten sollten jedoch durch Lastmanagement (DSM), Verstetigung der Erneuerbaren Energien, den KWK-Ausbau und Speicherausbau bereitgestellt werden können.

Doch genau an dieser Stelle hat die EWI-Studie einen entscheidenden Schwachpunkt. Statt auf diese Potentiale wie etwa die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einzugehen, heißt es diesbzgl. etwa: „Aufgrund einer schwierigen Datenlage ist es im Rahmen dieser Studie nicht möglich, abzuschätzen in welchem Umfang hierdurch Back-up Kapazitäten an Kraftwerken eingespart werden könnten“. Doch dies passt in das Bild des Auftraggebers. Bundeswirtschaftsminister Rösler glaubt noch immer nicht wirklich an die Energiewende und sieht lediglich bei den konventionellen Kraftwerken Potenziale für Back-up-Kraftwerke. Dass Speichertechnologien bereits heute hohe Potenziale haben und etwa Windflauten kompensieren können, blendet er dabei völlig aus.

In einem zunehmend europäischen Energiemarkt mit norwegischem Strom aus Wasserkraft oder italienischen Solarstrom ist das EWI-Modell zudem nicht wirklich zeitgemäß. Denn als Annahme geht es von einer 99-prozentigen Energieversorgung aus Deutschland aus. Stromimporte spielen in den Modellen keine Rolle.

Kapazitätsmechanismen sollten vor allem sicherstellen, dass die klima- und energiepolitischen Vorgaben eingehalten werden und z. B. der Neubau von Kohlekraftwerken von vornherein ausgeschlossen wird. Doch trotz der Studie scheint es ganz so, als wenn Union und FDP weiterhin die Diskussion über die Weiterentwicklung des Energiemarktes verschleppen. Um mögliche Versorgungsengpässe nach 2020 in einzelnen Regionen zu verhindern, sollte bereits jetzt intensiv über das Für und Wider von Kapazitätsmechanismen gesprochen werden. Doch bis auf eine Studie kam von der Bundesregierung bisher nichts.