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BDK in Freiburg

Aus der Fraktion

    • Date: 17 May 2013
    • Das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe und des BUND bestätigt: unsere bisherige Politik ist auf dem richtigen Weg. Grenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Kohlekraftwerke lassen sich rechtssicher einführen.
    • Date: 16 May 2013
    • Mit einem 10-Punkte-Plan war Peter Altmaier vor einem Jahr als Umweltmimister gestartet. Es sollte ein Fahrplan sein. Der Showman Altmaier ist aber inhaltlich bereits in der Sackgasse gelandet. Eine Bilanz.
    • Date: 14 May 2013
    • Erst Nichtstun und dann Streit – nach über drei Jahren können sich Union und FDP weiterhin nicht auf eine gemeinsame Linie zur Einschränkung der Gasförderung mittels Fracking einigen. Damit wird es wohl nichts mehr werden mit einer dringend benötigten Regelung zu Fracking auf Bundesebene.
9. Mai 2012

Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht vor Abschluss

Heute wurde in den Ausschüssen über das Gesetz zur Novellierung der Kraft-Wärme-Kopplung abgestimmt. Die Bundesregierung macht einen Schritt in die richtige Richtung, springt dabei aber viel zu kurz.
Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht vor Abschluss

Der federführende Wirtschaftssauschuss des Deutschen Bundestages hat in der heutigen Sitzung eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Zuvor wurden per Änderungsantrag der Koalition noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen.

Der heute beschlossene Änderungsantrag der Koalition enthält folgende Punkte:

1. Die Regelungen zur Verklammerung von Anlagen werden an die geltenden Bestimmungen im EEG angepasst. KWK-Anlagen an einem Standort gelten als eine Anlage, wenn sie innerhalb von 12 Monaten in Dauerbetrieb genommen werden.

2. Die Regelungen zum vorrangigen Netzzugang und die Vergütungspflicht für KWK-Anlagen werden an die des EEG angepasst.

3. Wärmespeicher sind in Zukunft schon ab 1 Kubikmeter Wasseräquivalent förderfähig, nicht wie ursprünglich vorgesehen erst ab einer Größe von 5 Kubikmeter. Außerdem wird das Verfahren für die Förderung von kleinen Wärmespeichern bis 5 Kubikmetern wird darüber hinaus per Allgemeinverfügung vereinfacht.

4. Die Zuschläge für alle Anlagenkategorien werden um 0,3 Cent/kWh erhöht. Dieser Schritt wird mit dem voraussichtlichen Ausfall des geplanten Kraftwerksförderprogramms begründet.

5. Es wird eine neue Vergütungsklasse für Anlagen von 50 - 250 kW mit einer Vergütung von 4 Cent/kWh eingeführt.

6. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung war eine Erhöhung der Zuschläge in Höhe von 0,3 Cent/kWh für KWK-Anlagen vorgesehen, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen (also größer 20 MWel). Diese Kompensation wurde jedoch solchen KWK-Anlagen nicht gewährt, die hauptsächlich die vom Emissionshandel ausgenommene Großindustrie mit Wärme beliefern (Carbon-Leakage). Da sich diese Einschränkung jedoch als praxisfern erwiesen hat, wurde diese Erhöhung des Zuschlags nun auf sämtliche Anlagen mit einer elektrischen Leistung >20 MW ausgeweitet und die Einschränkung damit aufgehoben.

7. Die Regelungen der Modernisierung von kleinen Anlagen, werden denen für große Anlagen angepasst.

8. Industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, gilt als Wärme aus KWK-Anlagen.

Neben diesen Änderungen wurden noch einige begriffliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Grüne Bewertung

Die gesamte Opposition hat sich zu dem Änderungsantrag der Koalition enthalten. Die darin vorgeschlagenen Änderungen gehen zwar aus unserer Sicht in die richtige Richtung, unter dem Strich aber nicht weit genug. Das Ziel von 25% KWK wird damit auf jeden Fall verfehlt werden. Aus diesem Grund haben wir auch den Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt, zumal darin auch eine Förderung von Kohlekraftwerken aus dem KWKG nach wie vor vorgesehen ist, was wir eindeutig ablehnen. Eine Erhöhung der Fördersätze um nur 0,3 Cent/kWh reicht nicht aus, um Investitionen in dringend benötigte Kraftwerken als Ergänzung zur fluktuierenden Stromeinspeisung aus Wind und Sonne auszulösen. Die gestiegenen Anlagenkosten von bis zu 30 Prozent werden von der Koalition einfach ignoriert. Gerade im Segment der dezentralen Mikro-KWK bleiben die notwendigen Anreize aus.

Die Entbürokratisierung des Fördermechanismus ist zwar richtig, doch es hätte zusätzlicher Anreize bedurft. Damit verpasst Schwarz-Gelb erneut, die Energiewende zügig voranzutreiben. Da vom vorhandenen Fördertopf von 750 Millionen Euro im Jahr 2011 nur ca. 160 Millionen Euro abgerufen wurden und praktisch kein KWK-Ausbau stattfindet, gibt es ausreichend Spielraum für weitere Anreize.

Wie es weitergeht

Der endgültige Beschluss des Gesetzes erfolgt in zweiter und dritter Lesung im Plenum in der nächsten Sitzungswoche am 24. Mai. Bündnis 90/Die Grünen werden dazu einen Entschließungsantrag im Plenum stellen, in welchem wir unsere Forderungen für ein neues KWKG konkretisieren. Am 15.06. soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Damit wird es voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.