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		<title>Oliver Krischer</title>
		<link>http://oliver-krischer.eu/</link>
		<description>Aktuelle Neuigkeiten und Nachrichten.</description>
		<language>de</language>
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			<title>Oliver Krischer</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 15:08:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Heutige Aufsichtsratssitzung hat Signal gesetzt -  Bund muss Atomtransport-Pläne von Jülich nach Ahaus endlich begraben </title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/heutige-aufsichtsratssitzung-hat-signal-gesetzt-bund-muss-atomtransport-plaene-von-juelich-nach-a.html</link>
			<description>Manchmal bewirken Wahlniederlagen Wunder. Was noch vor wenigen Wochen für Schwarz-Gelb im Bund und Minister Röttgen aufgrund fadenscheiniger Gründe unmöglich war, ist jetzt anscheinend kein Problem mehr.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Der Bund als neunzigprozentiger Anteilseigner des Jülicher Zwischenlagers hat in der heutigen Aufsichtsratssitzung den unverantwortlichen und überflüssigen Atomtransporten von 152 Castoren von Jülich nach Ahaus vorerst eine Absage erteilt. Die Standgenehmigung für die 152 Castoren wurde um drei Jahre auf 2016 verlängert. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das FZJ ein Konzept für die weitere Lagerung erarbeiten soll.</p>
<p class="align-justify"> Wir fordern die schwarz-gelbe Bundesregierung als Hauptanteilseigner auf, jetzt Nägel mit Köpfen machen. Sie muss glaubhaft zeigen, dass sie sich von den unverantwortlichen Transporten quer durch NRW wirklich verabschiedet hat, und es nicht nur ein Schachzug direkt nach der Wahlniederlage ist. Dann kann sie auch auf unsere Unterstützung zählen. Wir werden uns auch weiterhin für den Verbleib der Castoren in Jülich einsetzen, bis es ein Endlager gibt. Denn nur so können die hohen Risiken und Kosten für die Castortransporte verhindert werden. Allein die notwendigen Polizeieinsätze hierfür würden erhebliche Kosten im höheren zweistelligen Millionenbereich verursachen - von den Unfallrisiken, die solche Transporte mit sich bringen, ganz zu schweigen.</p>
<p class="align-justify"> Nachdem Norbert Röttgen sich in den vergangenen Wochen jeder Diskussion entzogen hat und auch dafür bei der Wahl am Sonntag abgestraft wurde, hätte er viel eher ein klares Zeichen setzen können. Er hätte zeigen können, dass er verstanden hat, dass die Menschen in NRW keine Atommülltransporte wollen. Doch anscheinend waren ihm zumindest bis zum vergangenen Sonntag Wahltermine wichtiger als Sicherheitsfragen beim Atommüll.  </p>]]></content:encoded>
			<category>Energie</category>
			<category>Neues aus dem Wahlkreis</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 15:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Förderabgabe würde Landeshaushalte entlasten – Doch Schwarz-Gelb blockiert</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/foerderabgabe-wuerde-landeshaushalte-entlasten-doch-schwarz-gelb-blockiert.html</link>
			<description>Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe in den Bundestag eingebracht. Damit würde etwa die klimaschädlichere Braunkohle genauso besteuert wie die Förderung von Erdgas. Doch Schwarz-Gelb sieht auch hier keinen Handlungsbedarf und knickt stattdessen wieder einmal vor den Lobbyinteressen ein.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Als Wahlkämpfer in NRW erzählte Bundesumweltminister Röttgen gerne viel von Haushaltskonsolidierung. Wenn nun ein Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Förderabgabe in den Bundestag eingebracht wird, der Zusatzeinnahmen für die Landeskassen bedeutet, verweigern seine Koalitionskollegen jedoch eine ernsthafte Debatte. Besonders absurd dabei ist, dass die Landeshaushalte bei der Einführung einer Förderabgabe – etwa für die klimaschädliche Braunkohle – mit dreistelligen Millioneneinnahmen rechnen können. Doch wie so oft, gilt auch hier bei der Bundesregierung: Viel reden, aber es wird nicht gehandelt!</p>
<p class="align-justify"> <b>Das Bundesberggesetz an das 21. Jahrhundert anpassen </b></p>
<p class="align-justify">Das Bundesbergesetz sieht in § 31 eine Förderabgabe von normalerweise 10 Prozent des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Sie ist an die Bundesländer zu entrichten und eine Art Kompensation für die vom Bergbau verursachten Schäden. Doch bisher gilt dies nicht für Unternehmen, welche die Abbaurechte schon vor dem Jahr 1982 - dem Jahr des Inkrafttretens des einheitlichen deutschen Bergrechts - erworben haben. Die Besitzer solcher alten Rechte sind durch § 151 (Abs. 2 Nummer 2 BbergG) von der Förderabgabe befreit. Aber auch in den Neuen Bundesländern zahlen Bergbauunternehmen keine Förderabgabe. Hier verzichten die jeweiligen Landesregierungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf die Erhebung einer Förderabgabe – etwa für Braunkohle. Ein Zustand, der nach grüner Auffassung dringend geändert werden muss. </p>
<p class="align-justify"> <b>Gutachten sehen Gesetzgebungskompetenz beim Bund</b> </p>
<p class="align-justify">Juristische Gutachten – wie etwa des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags – sind zu einem sehr eindeutigen Ergebnis gekommen. Die Bestimmungen zu den sog. ‚Alten Rechten‘ im Bundesberggesetz können vom Bund durchaus geändert werden. Mit den damit verbundenen Mehreinnahmen können Bundesländer – nach einer entsprechenden Änderung im Bundesberggesetz durch den Bund –zumindest ein Teil der Altlasten und Ewigkeitskosten, die der Braunkohlebergbau verursacht, kompensieren.</p>
<p class="align-justify">  <b>Schwarz-Gelb verhindert Mehreinnahmen von mind. 150 Mio. Euro für NRW</b> </p>
<p class="align-justify">Bei der Einführung einer wie im Bundesberggesetz vorgeschlagenen zehnprozentigen Förderabgabe würden Bundesländer wie etwa NRW Steuer-Mehreinnahmen von mindestens 150 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Brandenburg würde immerhin noch mindestens 78 Mio. Euro einnehmen. Doch Union und FDP scheren sich anscheinend kaum um die klammen Landeskassen und werden stattdessen das Geld lieber den großen Braunkohleunternehmen wie RWE und Vattenfall hinterher. </p>
<p class="align-justify"><b>Bundesregierung verweigert ernsthafte Debatte</b> </p>
<p class="align-justify">In der Bundestagsdebatte wurde jedoch deutlich, dass die Regierungskoalition aus Union und FDP keinen Handlungsbedarf sieht, dass Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Dabei ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum Bergbauunternehmen ganze Landschaften abbaggern können und mit der gewonnen Braunkohle Milliardengewinne machen, aber keinen Cent dafür an den Staat zahlen müssen. Die massiven Belastungen des Abbaus etwa durch Lärm, Staub, Umsiedlungen ganzer Dörfer und zerstörter Landschaften sowie von größtenteils unkalkulierbaren Altlasten und Ewigkeitskosten lassen eine Förderabgabe ebenfalls als notwendig und richtig erscheinen. Selbst in Kolumbien oder im Kongo ist es völlig selbstverständlich, dass Förderabgaben gezahlt werden müssen. Es wird Zeit, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz ändert und die Ausnahme bei der Förderabgabe aufgrund von ‚Alten Rechten‘ abschafft. Hierzu hat sie mit unserem grünen Gesetzentwurf die Möglichkeit.  </p>]]></content:encoded>
			<category>Kohle</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 May 2012 16:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundestagsrede zur Vereinheitlichung der Förderabgabe im Berggesetz</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/bundestagsrede-zur-vereinheitlichung-der-foerderabgabe-im-berggesetz.html</link>
			<description>Oliver Krischer in seiner Rede zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur 'Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe' im Deutschen Bundestag.</description>
			<content:encoded><![CDATA[###NEWS_VIDEO_1###
 
<p class="align-center"><b style="mso-bidi-font-weight:normal">Oliver Krischer</b> (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): </p>
<p class="O align-justify">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf, den wir hier heute einbringen, soll einen Anachronismus im deutschen Bergrecht beseitigen. Im Bergrecht gibt es die Vorschrift, dass jemand, der einen Rohstoff fördert, eine Förderabgabe in Höhe von 10&nbsp;Prozent des Marktwertes an das jeweilige Bundesland zahlen muss. Das ist auch völlig richtig so, weil hier jemand ein Allgemeingut, einen Bodenschatz, in Anspruch nimmt, der der Gesellschaft gehört. Dafür soll dann auch gezahlt werden. Das Bergrecht sieht auch vor, dass die Länder mehr als 10&nbsp;Prozent erheben können.</p>
<p class="J align-justify">Die Praxis sieht aber leider völlig anders aus. Wenn man sich einmal anschaut, wo in Deutschland überhaupt eine Förderabgabe erhoben wird, dann ist das Ergebnis ernüchternd. Außer bei der Erdgasförderung gibt es nämlich faktisch keine Erhebung einer Förderabgabe. Es kann nicht sein, dass wir von Ländern in Schwarzafrika, Südamerika oder sonst wo auf der Welt verlangen, dass die Staaten von der Rohstoffgewinnung profitieren, während in Deutschland nicht einmal eine Förderabgabe gezahlt wird.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</p>
<p class="J align-justify">Besonders frappierend ist das bei der Braunkohle. Die Braunkohle ist wertmäßig der wichtigste Rohstoff, der in Deutschland gefördert wird. Es geht dort um große Mengen, große Volumina in zwei großen Revieren, nämlich im Rheinland und in Ostdeutschland. Auch hier wird keine Förderabgabe erhoben. Der Grund ist: Hier gibt es alte Rechte, die in Kaisers Zeiten oder irgendwann später verliehen worden sind, und im Bundesberggesetz gibt es einen Ausnahmeparagrafen, der die Erhebung der Förderabgabe bei solchen alten Rechten ausdrücklich freistellt. Das gehört abgeschafft;</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</p>
<p class="O align-justify">denn man kann keinem Menschen erklären, dass ganze Landschaften devastiert werden und dass Unternehmen wie Vattenfall und RWE mit dem Braunkohlenbergbau und der Verstromung Milliardengewinne machen, während sie auf der anderen Seite keinen Euro und keinen Cent Förderabgabe dafür zahlen.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</p>
<p class="J align-justify">Es ist auch völlig richtig, dass die Länder in Zukunft eine solche Einnahme haben müssen; denn durch den Bergbau entstehen Ewigkeitskosten und Folgekosten, die teilweise immense Höhen erreichen. Wir kennen das aus dem Steinkohlenbergbau: Das komplette Ruhrgebiet muss auf ewig leergepumpt werden, weil das Ganze sonst durch die ganzen Bergsenkungen „absaufen“ würde. Ähnliches wird im Rheinland durch den Braunkohlenbergbau auf uns zukommen, und wir kennen solche Schäden bereits in Ostdeutschland. </p>
<p class="J align-justify">Hier entstehen am Ende Folgekosten für die öffentliche Hand, wenn die Unternehmen nicht mehr greifbar sind. Es ist auch bei Konzernen wie RWE und Vattenfall nicht auf Jahrzehnte hinaus sicher, dass sie zahlen können. Deshalb ist es völlig richtig, dass die Länder entsprechende Einnahmen haben, um gerade auch diese Folgekosten in Zukunft abdecken zu können. Deswegen ist die Förderabgabe richtig.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</p>
<p class="J align-justify">Es wird immer gesagt&nbsp;‑ ich vermute, das wird gleich in der Debatte auch noch kommen&nbsp;‑, das sei verfassungsrechtlich gar nicht machbar. Wir haben das vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen lassen. Er sagt klipp und klar: Selbstverständlich kann man das Bundesberggesetz ändern, damit man trotz dieser alten Rechte eine Förderabgabe erheben kann; denn es geht ja nicht um einen Entzug der Rechte, sondern nur um eine Heranziehung zur Zahlung einer Abgabe. Das alles ist für die Unternehmen nach wie vor wirtschaftlich machbar; denn sie machen mit diesen Rechten ja Milliardengewinne. Deshalb ist das auch verfassungsrechtlich völlig problemlos möglich. Das sagt nicht nur der Wissenschaftliche Dienst, sondern das sagen auch viele anerkannte Rechtsanwaltskanzleien und entsprechende Beratungsbüros.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</p>
<p class="J align-justify">Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, weil das den vom Bergbau betroffenen Ländern&nbsp;‑ in Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen, aber auch anderen&nbsp;‑ die Möglichkeit eröffnet, eine solche Förderabgabe zu erheben. Es geht nämlich darum, dass die Länder solche Einnahmen haben. Das wollen wir ermöglichen. Wir wollen das nicht erzwingen, sondern wir wollen das den Ländern überlassen, damit dort die Einnahmen gewonnen werden, weil sie die Folgekosten am Ende bezahlen müssen.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</p>
<p class="J align-justify">Zum Schluss noch ganz kurz zum SPD-Antrag. Sie haben auch einen Antrag zum Bergrecht eingebracht. Es ist gut, dass sich die SPD mit diesem Thema auseinandersetzt. Das war nicht immer so. Es finden sich dort durchaus auch kritische Bemerkungen zum Thema Bergbau. Wer die SPD gerade aus Nordrhein-Westfalen kennt, der weiß, dass das nicht selbstverständlich ist. Um es aber einmal ganz offen zu sagen: Lieber Rolf Hempelmann, das, was im Beschlussteil kommt, ist dünn wie Pergamentpapier. Das ist eine Ansammlung von Prüfaufträgen. Hier müsst ihr noch weiterarbeiten. </p>
<p class="J align-justify">Der Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ist hier schon weiter. Ich nenne zum Beispiel die Beweislastumkehr bei Bergschäden durch den Abbau von Braunkohle im Tagebau. Das haben wir schon gemeinsam in Nordrhein-Westfalen vereinbart. Aber ihr schreibt dazu einen windelweichen Prüfauftrag in euren Antrag. Das ist zu wenig, aber immerhin ist es besser als das, was die Koalition bei diesem Thema macht.</p>
<p class="align-center"><b style="mso-bidi-font-weight:normal">Vizepräsidentin Petra Pau:</b> </p>
<p class="align-center">Kollege Krischer, Sie hatten einen Schlusssatz angekündigt.</p>
<p class="align-center"><b style="mso-bidi-font-weight:normal">Oliver Krischer</b> (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): </p>
<p class="J">Frau Präsidentin, herzlichen Dank.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 May 2012 17:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundestagsrede zur Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking)</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/bundestagsrede-zur-foerderung-von-unkonventionellem-erdgas-fracking.html</link>
			<description>Oliver Krischer in seiner Rede zum Antrag der Grünen 'Transparenz und Kontrolle bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland' im Deutschen Bundestag.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-left"><span class="rgmediaimages-player rgmi12167 " id="player84c3d1d7a58623f71d01ef8320665045">Flash ist Pflicht!</span>
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<p class="align-center"><b>Oliver Krischer</b> (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):</p>
<p class="O align-justify">Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Voß, ein Minister kann keine Gesetze machen, genauso wie die CDU in Nordrhein-Westfalen nicht bestimmen kann, wer Ministerpräsident wird. Das macht das Volk, die Gesetze macht der Bundestag, und das ist auch gut so.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Ausnahmsweise haben Sie mal recht! - Dr. Michael Paul (CDU/CSU): Hochmut kommt vor dem Fall!)</p>
<p class="J align-justify">Herr Röttgen, es gehört schon Chuzpe dazu, sich, nachdem man zwei Jahre nichts zum Thema „Unkonventionelles Erdgas und Fracking“ getan hat, hier hinzustellen und aufzuzählen, was man demnächst vielleicht eventuell tun will. Das ist eine Unverschämtheit. Das ist das Spiel mit den Ängsten der Menschen, das Sie uns vorwerfen. Zwei Jahre haben Sie bei diesem Thema blockiert und überhaupt nichts getan.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Horst Meierhofer (FDP): Ach! Sie haben doch keine Ahnung! Sie sagen ja immer nur, man solle warten, bis Erkenntnisse aus den USA vorliegen!)</p>
<p class="J align-justify">Sie haben von Transparenz gesprochen und gesagt, Bergbehörden hätten den Menschen nicht mitgeteilt, welche Lizenzen es gibt. Ich kann Ihnen sagen, wer die Transparenz verhindert hat. Das war 2008 eine schwarz-gelbe Landesregierung unter einem&nbsp;‑ die Älteren werden sich vielleicht erinnern&nbsp;‑ Ministerpräsidenten Rüttgers. Er hat, ohne den Landtag, ohne die Menschen und ohne die Kommunen zu informieren, diese Lizenzen erteilt. Deshalb haben wir heute dieses Problem in Nordrhein-Westfalen. Das ist Ihre Verantwortung, die Verantwortung Ihrer Partei. Wir wollen nicht, dass sich das wiederholt.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Michael Paul (CDU/CSU): Reine Legendenbildung!)</p>
<p class="J align-justify">Es gibt sehr viele Gründe gegen Fracking, so wie es heute praktiziert wird. Selbst die vom Exxon-Mobil-Konzern in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass wir es mit einer ganz neuen Risikodimension zu tun haben. Deshalb gibt es gute Gründe, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die sicherstellt, dass diese Technologie im Moment nicht angewendet werden darf und ein Moratorium durchgeführt wird. Das könnten Sie heute und hier beschließen. Es liegen Anträge vor, in denen genau dies gefordert wird. Sie könnten auch selbst eine Vorlage einbringen. Das tun Sie aber nicht, weil Sie dieses Thema aussitzen wollen. Wir haben vor einem Jahr einen entsprechenden Antrag eingebracht. Wir haben auch eine Anhörung durchgeführt. Sie haben mehrfach darum gebeten, dass wir dieses Thema verschieben, damit Sie selber etwas vorlegen können. Sie haben auch angekündigt&nbsp;‑ Herr Schwabe hat das eben gesagt&nbsp;‑, dass von Ihnen etwas kommt. Es kam aber nichts. Jetzt wollen Sie nur über die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen kommen. Das ist der Hintergrund dieser ganzen Aktion heute.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Horst Meierhofer (FDP): Ach was! Sie haben das Thema doch nur wegen der Landtagswahl auf die Tagesordnung gesetzt!)</p>
<p class="J align-justify">Man hatte bei Herrn Röttgen in den letzten zwei Jahren einen ganz komischen Eindruck: Wenn er in Nordrhein-Westfalen unterwegs war, wenn er dort Veranstaltungen besucht hat oder wenn er als Landesvorsitzender agierte, hat er Fracking-kritische Beschlüsse gefasst. Aber wenn er dann ins Flugzeug gestiegen und Richtung Berlin geflogen ist, hat der Mann eine merkwürdige Metamorphose durchgemacht.</p>
<p class="align-center">(Michaela Noll (CDU/CSU): Quatsch!)</p>
<p class="align-center">Plötzlich war er Fracking-Befürworter. </p>
<p class="align-center">(Michaela Noll (CDU/CSU): Das stimmt doch gar nicht! - Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Haben Sie seine Rede gerade nicht gehört? Das ist doch unseriöses, dummes Zeug!)</p>
<p class="O align-justify">Auf meine Anfragen hat er dem Umweltausschuss Werbebroschüren der Öl- und Gasindustrie als Literatur zur Verfügung gestellt. Genau das ist Norbert Röttgen; genau das ist die Realität. Am Ende machen Sie an dieser Stelle das Geschäft der Öl- und Gaskonzerne.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Horst Meierhofer (FDP): Nein! Fischer und Schröder machen das Geschäft der Öl- und Gasindustrie, nicht wir!)</p>
<p class="J align-justify">Ich sage Ihnen: Was Sie machen, ist absolut doppelzüngig. In Nordrhein-Westfalen stellen Sie sich als Fracking-Kritiker dar. Da ist zum Beispiel ein Herr Dr.&nbsp;Droste, ein Kollege aus dem Landtag, der im Wahlkreis Ratingen kandidiert. Ich darf Ihnen einmal vorlesen, was er zum Thema Fracking sagt:</p>
<p class="Z align-justify">Ich&nbsp;…&nbsp;unterstütze Initiativen&nbsp;…&nbsp;mit dem Ziel, Fracking in NRW zu verhindern.</p>
<p class="O align-justify">Ja, wenn der Mann das will, dann darf er nicht Norbert Röttgen wählen. Das geht nicht. Dann muss er jemand anderen wählen. </p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Zuruf von der CDU/CSU: Lesen Sie doch mal die ganze Stellungnahme von Wilhelm Droste vor!)</p>
<p class="J align-justify">Noch dreister ist die Kollegin von der FDP im gleichen Wahlkreis. Sie sagt: Die FDP hat bereits eine Initiative zur Änderung des Bergrechts eingebracht.</p>
<p class="align-center">(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)</p>
<p class="O align-justify">Wo, bitte, ist diese Initiative? Ich kenne sie nicht. Sie müssten sie hier einbringen. Wir haben entsprechende Vorlagen eingebracht. Von Ihnen ist zu diesem Thema nichts gekommen. Aber in Nordrhein-Westfalen erzählen Sie das Gegenteil.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Horst Meierhofer (FDP): Ach was! Das ist ja so dünn und inhaltslos, was ihr hier vorlegt!)</p>
<p class="J align-justify">Ich sage Ihnen: Ihre Doppelzüngigkeit bei diesem Thema werden Ihnen die Menschen nicht durchgehen lassen. Das, was wir hier erlebt haben, sowohl von Herrn Röttgen als auch von Ihnen, ist Fracksausen wegen Fracking.</p>
<p class="J align-justify">Danke schön.</p>
<p class="align-center">(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
			<category>Reden</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 May 2012 22:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bund erstattet Mini-KWK-Betreibern vorerst keine Steuern mehr</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/bund-erstattet-mini-kwk-betreibern-vorerst-keine-steuern-mehr.html</link>
			<description>Betreiber von Mini-KWK-Anlagen erhalten bis auf weiteres nicht mehr die bisherige Steuererstattung beim Kauf von Brennstoffen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hervor. Nach Haushaltssperre, zwischenzeitliche Aussetzung des Förderprogramms und Wiederaufnahme wird eine ganze Branche damit wieder einmal vollkommen verunsichert.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich bei der Ausnahmeregelung der eingangsseitigen Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen mit wenig Nachdruck für eine Befreiung der Steuer in Brüssel eingesetzt. Dies geht aus der <a txdam="11474" href="fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/SteuerbefreiungMiniKWK.pdf">Antwort des BMF</a> hervor. Somit bekommen die Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis zwei Megawatt seit 01. April die Brennstoffsteuer vorerst nicht mehr erstattet. In Brüssel wird derweil weiterhin  über die weitere Steuerbefreiung beraten und es ist noch immer nicht klar, ab wann die Steuerbefreiung wieder gilt.  </p>
<p class="align-justify">Die EU-Kommission hatte diese Steuerbegünstigung 2002 als zulässige Beihilfe anerkannt, befristet bis zum 31. März 2012. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat den fälligen deutschen Verlängerungsantrag erst im Oktober 2011 bei der EU-Kommission eingereicht. Da es aus Brüssel noch keine Entscheidung gibt, bearbeitet das BMF deswegen einstweilen keine Anträge auf Steuerrückerstattung mehr. Antragsstellern wird mitgeteilt, dass die Bearbeitung bis zur Entscheidung der EU-Kommission ausgesetzt ist. </p>
<p class="align-justify"> Für die Hausbesitzer, die ihren Keller mit einer Mini-KWK-Anlage zum Kraftwerk gemacht haben und die vielen mittelständischen Unternehmen ist diese Hängepartie ein Schlag ins Gesicht. Es ist schier unglaublich, wie nach Haushaltssperre, zwischenzeitlichem Stopp und Wiederaufnahme des Mini-KWK-Programms nun erneut mit einer ganzen Branche gespielt wird. Würde die Bundesregierung die Energiewende wirklich ernst meinen, hätte sich Schwarz-Gelb auf EU-Ebene nachdrücklicher und zeitiger für eine weitere Befreiung eingesetzt.  </p>]]></content:encoded>
			<category>Effizienz</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 May 2012 07:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht vor Abschluss</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/novelle-des-kraft-waerme-kopplungsgesetzes-steht-vor-abschluss.html</link>
			<description>Heute wurde in den Ausschüssen über das Gesetz zur Novellierung der Kraft-Wärme-Kopplung abgestimmt. Die Bundesregierung macht einen Schritt in die richtige Richtung, springt dabei aber viel zu kurz.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Der federführende Wirtschaftssauschuss des Deutschen Bundestages hat in der heutigen Sitzung eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Zuvor wurden per Änderungsantrag der Koalition noch Änderungen am <link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708801.pdf - external-link-new-window><img src="fileadmin/templates/colors/closed/new/tapete/images/link-ext.gif" alt="" />Gesetzentwurf der Bundesregierung</link> vorgenommen. </p>
Der heute beschlossene Änderungsantrag der Koalition enthält folgende Punkte: 
1. Die Regelungen zur Verklammerung von Anlagen werden an die geltenden Bestimmungen im EEG angepasst. KWK-Anlagen an einem Standort gelten als eine Anlage, wenn sie innerhalb von 12 Monaten in Dauerbetrieb genommen werden. 
2. Die Regelungen zum vorrangigen Netzzugang und die Vergütungspflicht für KWK-Anlagen werden an die des EEG angepasst. 
3. Wärmespeicher sind in Zukunft schon ab 1 Kubikmeter Wasseräquivalent förderfähig, nicht wie ursprünglich vorgesehen erst ab einer Größe von 5 Kubikmeter. Außerdem wird das Verfahren für die Förderung von kleinen Wärmespeichern bis 5 Kubikmetern wird darüber hinaus per Allgemeinverfügung vereinfacht. 
4. Die Zuschläge für alle Anlagenkategorien werden um 0,3 Cent/kWh erhöht. Dieser Schritt wird mit dem voraussichtlichen Ausfall des geplanten Kraftwerksförderprogramms begründet. 
5. Es wird eine neue Vergütungsklasse für Anlagen von 50 - 250 kW mit einer Vergütung von 4 Cent/kWh eingeführt. 
6. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung war eine Erhöhung der Zuschläge in Höhe von 0,3 Cent/kWh für KWK-Anlagen vorgesehen, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen (also größer 20 MWel). Diese Kompensation wurde jedoch solchen KWK-Anlagen nicht gewährt, die hauptsächlich die vom Emissionshandel ausgenommene Großindustrie mit Wärme beliefern (Carbon-Leakage). Da sich diese Einschränkung jedoch als praxisfern erwiesen hat, wurde diese Erhöhung des Zuschlags nun auf sämtliche Anlagen mit einer elektrischen Leistung &gt;20 MW ausgeweitet und die Einschränkung damit aufgehoben. 
 7. Die Regelungen der Modernisierung von kleinen Anlagen, werden denen für große Anlagen angepasst. 
8. Industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, gilt als Wärme aus KWK-Anlagen. 
<p class="align-justify">Neben diesen Änderungen wurden noch einige begriffliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen. </p>
<p class="align-justify"><b>Grüne Bewertung</b></p>
<p class="align-justify">Die gesamte Opposition hat sich zu dem Änderungsantrag der Koalition enthalten. Die darin vorgeschlagenen Änderungen gehen zwar aus unserer Sicht in die richtige Richtung, unter dem Strich aber nicht weit genug. Das Ziel von 25% KWK wird damit auf jeden Fall verfehlt werden. Aus diesem Grund haben wir auch den Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt, zumal darin auch eine Förderung von Kohlekraftwerken aus dem KWKG nach wie vor vorgesehen ist, was wir eindeutig ablehnen. Eine Erhöhung der Fördersätze um nur 0,3 Cent/kWh reicht nicht aus, um Investitionen in dringend benötigte Kraftwerken als Ergänzung zur fluktuierenden Stromeinspeisung aus Wind und Sonne auszulösen. Die gestiegenen Anlagenkosten von bis zu 30 Prozent werden von der Koalition einfach ignoriert. Gerade im Segment der dezentralen Mikro-KWK bleiben die notwendigen Anreize aus. </p>
<p class="align-justify">Die Entbürokratisierung des Fördermechanismus ist zwar richtig, doch es hätte zusätzlicher Anreize bedurft. Damit verpasst Schwarz-Gelb erneut, die Energiewende zügig voranzutreiben. Da vom vorhandenen Fördertopf von 750 Millionen Euro im Jahr 2011 nur ca. 160 Millionen Euro abgerufen wurden und praktisch kein KWK-Ausbau stattfindet, gibt es ausreichend Spielraum für weitere Anreize. </p>
<p class="align-justify"><b>Wie es weitergeht</b></p>
<p class="align-justify">Der endgültige Beschluss des Gesetzes erfolgt in zweiter und dritter Lesung im Plenum in der nächsten Sitzungswoche am 24. Mai. Bündnis 90/Die Grünen werden dazu einen Entschließungsantrag im Plenum stellen, in welchem wir unsere Forderungen für ein neues KWKG konkretisieren. Am 15.06. soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Damit wird es voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.</p>]]></content:encoded>
			<category>Effizienz</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 16:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schwarz-Gelb springt bei Kraft-Wärme-Kopplung viel zu kurz</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/schwarz-gelb-springt-bei-kraft-waerme-kopplung-viel-zu-kurz.html</link>
			<description>Zur Abstimmung des Gesetzentwurfes der Koalition zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) im Wirtschaftsausschuss erklärt Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz: </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Mit schwarz-gelber Mehrheit wurde eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Das neue KWKG bringt zwar einige Verbesserungen, greift aber an den entscheidenden Stellen viel zu kurz. Anstatt die notwendigen Investitionsanreize zu setzen, damit das Ziel eines KWK-Anteils von 25 Prozent an der Stromerzeugung im Jahr 2020 erreicht wird, vergibt Schwarz-Gelb eine große Chance für den Bau von dezentralen, flexiblen und hocheffizienten KWK-Kraftwerken. Aber genau die brauchen wir für die Energiewende, um die schwankende Erzeugung aus Sonne und Wind auszugleichen. </p>
<p class="align-justify">Richtig ist die jetzt beschlossene Einführung einer Förderung von Wärme- und Kältespeichern. Aber das ist viel zu wenig: Die Erhöhung der Fördersätze um nur 0,3 Cent/kWh reicht bei weitem nicht aus, um den Neubau von dringend benötigten Kraftwerken als Ergänzung zur fluktuierenden Stromeinspeisung aus Wind und Sonne auszulösen. Die gestiegenen Anlagenkosten von bis zu 30 Prozent werden von der Koalition einfach ignoriert. Gerade im Segment der dezentralen Mikro-KWK bleiben die notwendigen Anreize völlig aus. Damit verpasst Schwarz-Gelb erneut, die Energiewende zügig voranzutreiben. Da vom vorhandenen Fördertopf von 750 Millionen Euro im Jahr 2011 nur ca. 160 Millionen Euro abgerufen wurden und praktisch kein KWK-Ausbau stattfindet, gibt es ausreichend Spielraum für weitere Anreize. </p>
<p class="align-justify">KWK ist eine Hocheffizienztechnologie mit Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent, die durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme/Kälte einen unverzichtbaren Beitrag zu Klimaschutz und Ressourcenschonung leistet. Die Anwendungsmöglichkeiten der KWK reichen dabei von Kleinanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, über mittelgroße Anlagen zur Versorgung von Stadtquartieren und kleineren Industrie- und Gewerbekomplexen, bis hin zu Großanlagen der Fernwärmeversorgung.</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Effizienz</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 14:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kohle und die Wende</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/kohle-und-die-wende.html</link>
			<description>Erschienen im Kölner Stadt-Anzeiger am 09.05.2012</description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Presseecho</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fachgespräch zur Novellierung des Bundesberggesetzes</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/fachgespraech-zur-novellierung-des-bundesberggesetz.html</link>
			<description>Weit über 80 TeilnehmerInnen diskutierten beim Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema „Ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert“ im Deutschen Bundestag mit ExpertInnen. Die Hauptbotschaft dabei war: Das Bundesberggesetz muss endlich reformiert werden und an neue Technologien und deren Anforderungen – wie etwa die Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) – fach- und sachgerecht angepasst werden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Der Abbau von Bodenschätzen zerstört oftmals großflächig Landschaft und Natur, beraubt Menschen ihrer Heimat und stellt ganze Landstriche auch Jahrzehnte nach dem Ende des Bodenschatzabbaus vor riesige Probleme. Bodensenkungen oder -hebungen sowie ein aus den Fugen geratener Grundwasserhaushalt sind nur einige Beispiele für die negativen Folgen des Bergbaus.  Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen in Deutschland ist das Bundesberggesetz (BBergG), welches 1980 entsprechende Regelungen der Länder ersetzte. Das heutige deutsche Bergrecht ist dabei stark geprägt durch das Allgemeine Preußische Berggesetz von 1865. Zur Zeit der NS-Herrschaft kamen weitere Regelungen hinzu, die den Autarkiebestrebungen und der Kriegswirtschaft des Regimes dienten, sich aber zum Teil noch im heutigen Bergrecht finden. Die letzten wesentlichen Änderungen gab es 1990 im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und der Einführung von Regelungen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die danach bei Bergbauvorhaben nur ausnahmsweise durchzuführen ist. Das derzeit geltende BBergG räumt dem öffentlichen Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen ein. Bergbaubetroffene haben oftmals das Nachsehen. Eine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase findet faktisch nicht statt.  </p>

<p class="align-justify"><span class="rgmediaimages-player rgmi12159 " id="player8af7e1edac96cbc822bd2aeeb5a9b96a">Flash ist Pflicht!</span>
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							</script><br /></p>
<p class="align-justify">Auf diese Missstände – besonders für die Bergbaubetroffenen vor Ort – ging auch der Sachverständige für Bergschäden, Peter Immekus, im ersten Vortrag <a txdam="11483" href="fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/PeterImmekusBergschaeden.pdf">‚Bergschäden vor Ort‘</a> ein. Anschaulich zeigte er auf, wie etwa durch Bodensenkungen bzw. – hebungen oder Grubenwasseranstiege Gebäude auch Jahrzehnte nach Beendigung des Bergbaus, von Bergschäden betroffen sind. Die Regelungen innerhalb des BBergG sind hier jedoch nur unzureichend. Bei einer Novellierung müssen die Bergbaubetreibenden – etwa durch eine Beweislastumkehr – stärker in die Pflicht genommen werden. </p>
<p class="align-justify"> Der ehemalige Leiter des Oberbergamtes Sachsen und Professor an der TU Bergakademie Freiberg, Reinhard Schmidt, betonte in seinem Referat die Vorzüge des umfänglichen Bundesberggesetzes, wies aber auch auf Änderungsbedarf hin. Diese sind unter anderem im Bereich der Bergaufsicht und des Altbergbaus unabdingbar. Ob Rückstellungen für sogenannte Ewigkeitskosten (etwa das Abpumpen ganzer Landstriche durch Bodensenkungen und Grundwasseranstieg) oder Altlasten (etwa auftretende Risse an Gebäuden)– wie es die RAG-Stiftung plant – ausreichen, sei zudem fraglich. </p>
<p class="align-justify">Magnus Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wies in seinem <a txdam="11482" href="fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/MagnusWesselBUNDBergrecht.pdf">Vortrag</a> auf die vielfältigen Einflüsse des Bergbaus auf Mensch und Natur hin. So wurden seit 1945 über 300 Orte durch Tagebaue weggebaggert, über 110.000 Menschen innerhalb dieses Zeitraums umgesiedelt und die biologische Artenvielfalt in diesen Regionen massiv verringert. So wird etwa im Rheinischen Braunkohlerevier und in der Lausitz durch Absenkung des Grundwasserspiegels Quellen, Bäche und Feuchtgebiete ausgetrocknet und damit ganze Ökosysteme verändert. Es sollte bei einer Novellierung des Gesetzes das Interesse des Allgemeinwohls im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch, die Nutzung endlicher Ressourcen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Zudem sollten bei der Förderung von Bodenschätzen die Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser und der Verlust an gewachsenem Boden möglichst gering gehalten werden. </p>
<p class="align-justify">Rechtsanwalt Dirk Teßmer unterbreitete in seinem <a txdam="11481" href="fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/DirkTessmerNeuordnungDesBergR.pdf">Vortrag</a> konkrete Vorschläge zur Neuordnung des deutschen Bergrechts. Insbesondere in vier Punkten sieht er konkreten Novellierungsbedarf. So sollte es erstens eine Trennung des Eigentumsrechts an bestimmten (bergfreien) Bodenschätzen geben. Dabei muss es zu einer Aufwertung des Oberflächeneigentümers kommen bei einer Gleichstellung der Situation von Bergbauunternehmen mit sonstigen Vorhabenträgern nicht bergbaulicher Vorhaben. Zweitens sollte die unzureichende Konfliktbewältigung bei der Vorhabengenehmigung durch Veränderungen, etwa im Rahmen des Umweltgesetzbuches (UGB), sowie einer Verankerung des Schutzes von Grundeigentümern usw. in den Genehmigungsvoraussetzungen stattfinden. Drittens muss bei der geplanten Enteignung zugunsten von Bergbauvorhaben eine vollständige Prüfung der volkswirtschaftlichen Erforderlichkeit des Bergbauvorhabens festgesetzt werden. Als vierten und letzten Punkt sollte es eine Beweislastumkehr geben. Zukünftig sollte damit die vollumfängliche Beweislast auf Seiten des Bergbauunternehmens liegen. Dieser muss nachweisen, dass ein vermuteter Bergschaden nicht durch seine bergbauliche Tätigkeit verursacht sein kann. </p>
<p class="align-justify"> In der anschließenden Diskussionsrunde wurde deutlich, dass eine Novellierung des BBergG und seiner nachgeordneten Verordnungen dringend notwendig ist. Dies bestätigten auch alle vier Referenten. Denn viele Regelungen sind aus heutiger Sicht antiquiert und passen in keinster Weise mehr zu Regelungen und Verfahren in anderen, vergleichbaren Gesetzen, insbesondere denen des Fachplanungsrechts. Denn von der Beibehaltung der derzeit gültigen Fassung profitieren derzeit lediglich die Unternehmen. Auf der Strecke bleiben dabei die Belange der Menschen vor Ort sowie der Natur. Zudem ermöglicht das BBergG keine Anreize für Rohstoffeffizienz und Recycling. Bei der Förderung einzelner Rohstoffe werden weitere Rohstoffe zwar gefördert, aber selten mitverwertet. Auch das Beispiel der Fracking-Technologie (Förderung von unkonventionellem Erdgas) verdeutlicht, dass das BBergG gerade für die Risiken neuer Technologien kein ausreichendes Instrumentarium bereithält, um die Sicherheit von Mensch und Natur zu gewährleisten. </p>
<p class="align-justify"> Als Ergebnis des Fachgesprächs bleibt festzuhalten, dass das gültige BBergG einen völlig unzureichenden Beitrag zur Minimierung von Konflikten zwischen Bergbautreibenden und vom Bergbau betroffenen Menschen leistet. Vielmehr führen die mangelhaften Regelungen zu Transparenz, Bürgerbeteiligung, gesamtgesellschaftlicher Abwägung und Rechtsschutz an sich schon zu Akzeptanzproblemen von Bergbauprojekten. Eine Reform des deutschen Bergrechts sollte deshalb auch im Sinne der Bergbautreibenden sein, die auch deren Vertreter im Publikum teilten. Der Antrag der Grünen Bundestagsfraktion <link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708133.pdf - external-link-new-window><img src="fileadmin/templates/colors/closed/new/tapete/images/link-ext.gif" alt="" />‚Ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert‘</link> sowie der <link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709390.pdf - external-link-new-window><img src="fileadmin/templates/colors/closed/new/tapete/images/link-ext.gif" alt="" />‚Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe‘</link> haben dabei einen wichtigen Anstoß für die weiteren Debatte vor Ort in den Bergbauregionen und im Parlament gegeben. Dies sehen mittlerweile auch andere Parteien so und wollen sich für Änderungen im BBergG einsetzen. Nicht zuletzt deshalb wird es am 23.5. eine <link http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a09/anhoerungen/12_Oeffentliche_Anhoerung/index.html - external-link-new-window><img src="fileadmin/templates/colors/closed/new/tapete/images/link-ext.gif" alt="" />Öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses</link> im Deutschen Bundestag geben, wo u.a. über den grünen Antrag mit Experten diskutiert wird.  </p>
<p class="align-justify">Auch die sächsische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in einem eigenen Antrag einen Beschluss zum Bergbau gefasst, der <a txdam="11522" href="fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2012/BeschlussBergbauLDK2012Sachsen.pdf">HIER</a> abgerufen werden kann. </p>]]></content:encoded>
			<category>Veranstaltungen</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 07 May 2012 12:16:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einigung der Bundesregierung bei Fracking nach zwei Jahren Untätigkeit ist durchsichtiges Wahlkampfmanöver</title>
			<link>http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/einigung-der-bundesregierung-bei-fracking-nach-zwei-jahren-untaetigkeit-ist-durchsichtiges-wahlkampf.html</link>
			<description>Zur angeblichen Fracking-Ablehnung von Bundesumweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler erklärt Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="align-justify">Bundesumweltminister Röttgen ist beim Thema Fracking zwei Jahre lang untätig geblieben. Jetzt, eine Woche vor der NRW-Wahl, realisiert er offenbar, dass ihm die Bürgerinnen und Bürger seine Politik der leeren Ankündigungen offensichtlich übel nehmen. Seine angebliche Einigung mit Wirtschaftsminister Rösler ist aber nichts anderes als, ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver.</p>
<p class="align-justify"> Ungeachtet dessen begrüßen wir, dass die Bundesregierung nun nach Jahren des Nichtstuns zu der Erkenntnis kommt, dass die Förderung von Unkonventionellem Erdgas viele Risiken birgt. Nun müssen jedoch endlich konkrete Taten folgen. Wir sind gerne bereit, noch in dieser Woche - vor der Landtagswahl in NRW am Sonntag - Änderungen am Bundesberggesetz vorzunehmen. Die Vorschläge liegen alle auf dem Tisch, und auch eine Sachverständigenanhörung hat bereits zum Thema Fracking stattgefunden. </p>
<p class="align-justify">In der laufenden Sitzungswoche, in welcher das Thema Fracking und Bergrecht ohnehin auf der Tagesordnung steht, müssen wir eine Reform des Bergrechts beginnen und uns auf ein Moratorium von mindestens zwei Jahren verständigen. Ein fraktionsübergreifender Antrag mit diesen Kernpunkten könnte ein erster Schritt sein, um eine risikoreiche Erdgasförderung auf Kosten von Mensch und Natur in Deutschland auszuschließen. </p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Energie</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 07 May 2012 10:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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